Wurde für eine Stufenklage unbeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt, so umfasst dies jedenfalls für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auch die Leistungsstufe, ohne dass es insoweit einer weiteren Entscheidung bedarf.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2009 – II-8 WF 216/09

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