Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker und Bettina Limperg. 8. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 1828 S., 179,00 EUR

Mit dem vorliegenden Werk liegt nunmehr der 2. Band der 8. Aufl. vor. Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen umfangreichen weiteren Rspr. insbesondere des EuGH und der Rspr. auf dem Gebiet des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich der Verlag entschlossen, den bisherigen Band 2 zum Allgemeinen Schuldrecht in zwei Einzelbände aufzuteilen. Der neue Band 2 umfasst daher nur noch die Vorschriften der §§ 241 bis 310 BGB. Die Vorschriften der §§ 311 bis 432 BGB sind dem 3. Band vorbehalten, der im Januar 2019 erschienen ist. Neben der umfangreichen einzuarbeitenden Rspr. waren ferner auch wichtige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen, die auch zu Änderungen von Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts geführt haben, so das VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das Bauvertragsrechtsreformgesetz, das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften sowie das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Die 8. Aufl. kommentiert daher u.a. auch den neuen § 270a BGB, eine durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie eingeführte Vorschrift. Die Reform ändert nicht nur die Vorschriften der §§ 675c ff., sondern wirkt sich auch nicht unerheblich auf das allgemeine Schuldrecht aus. Daneben werden die Kernvorschriften, bspw. die des allgemeinen Leistungsstörungsrechtes in §§ 275 ff. BGB, unter Berücksichtigung aktueller Diskussionen behandelt. Des Weiteren findet die hochaktuelle Rspr. zum Schadenersatzrecht vollständig Berücksichtigung. Insgesamt zeichnet sich das Werk durch seine Aktualität und Praxistauglichkeit aus. Dem Autorenteam, das gegenüber der Vorauflage unverändert geblieben ist, ist es mal wieder gelungen, dem Leser einen guten und strukturierten Überblick zu geben, trotz wissenschaftlicher Tiefe und umfangreicher Kommentierungen. Die Kommentierung kommt den selbst gesteckten Ansprüchen auf Sorgfalt, Klarheit und Aktualität (Bearbeitungsstand von September 2018 !) in vollem Umfang nach. Der Leser wird durch die hohe handwerkliche Qualität und ein hohes Niveau der Gesamtkommentierung überzeugt. Das Werk ist ein Klassiker, der bei keinem Richter, Rechtsanwalt oder Notar fehlen darf und aus der Rechtspraxis nicht mehr wegzudenken ist.

Autor: Norbert Schneider

Norbert Schneider

AGS 2/2019, S. III

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