Praktisch können Sie zwischen den üblichen Abschreibungsmethoden wählen. Dabei stehen folgende Methoden zur Wahl:

  • die lineare Abschreibung und
  • die verschiedenen Formen der degressiven Abschreibung, nämlich

    • die geometrisch-degressive Abschreibung und
    • die arithmetisch-degressive Abschreibung,
  • die progressive Abschreibung, ferner
  • die Leistungsabschreibung und
  • die Abschreibung für Substanzverringerung.

In der Praxis stehen die lineare und die degressive Abschreibung im Vordergrund. Bei beiden Verfahren werden die Abschreibungen nach Maßgabe der Zeit bemessen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, ist steuerlich die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG wieder für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt worden sind wieder zulässig.

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