Rz. 35
Die Rechtsform der GmbH ist weit verbreitet. Es existieren in Deutschland über eine Mio. Gesellschaften in dieser Rechtsform.[1] Die Struktur und Organisation der GmbH ist einfach.
Rz. 36
Es existieren im Normalfall bei einer GmbH nur zwei Organe, die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung bestellt die Geschäftsführer, beruft sie ab, schließt mit ihnen namens der GmbH den Anstellungsvertrag und beendet denselben ggf. auch wieder. Sie überwacht die Geschäftsführer und ist - ein wichtiger Unterschied zur AG - berechtigt, diesen Weisungen zu erteilen. Ein Aufsichtsrat kann bei der GmbH auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Diesem können Befugnisse übertragen werden, die sonst der Gesellschafterversammlung zustehen. Nur in Ausnahmefällen besteht bei der GmbH die Verpflichtung einen Aufsichtsrat einzurichten, so wenn es aufgrund der Anzahl der Arbeitnehmer die Arbeitnehmermitbestimmung erfordert oder wenn dies z.B. im Bereich kommunaler Gesellschaften nötig ist, um den Einfluss der Gemeinde zu sichern.
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