Rz. 22

Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft gem. § 9b Abs. 1 S. 1 WEG und ist auch befugt, im Namen der Gemeinschaft Klage zu erheben. Für Klagen im eigenen Namen im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft fehlt dem Verwalter in der Regel das erforderliche schutzwürdige Interesse.[23]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge