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Eine anwaltliche Bauvoranfrage, wie im vorliegenden Fall, bietet sich insbesondere dort an, wo aufgrund informeller Vorgespräche mit der Bauaufsichtsbehörde oder der das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilenden Gemeinde die Genehmigungsfähigkeit streitig ist. Ist dies nicht von vornherein der Fall, dürfte es sich zur unproblematischen Abwicklung des Verfahrens eher anbieten, mit dem Bauherrn bzw. dessen Architekten die Fragen und deren planerische Begründung unter anwaltlicher Beratung vorzuformulieren.
Muster 9.1: Antrag auf Vorbescheid
Muster 9.1: Antrag auf Vorbescheid
An _____ (Landratsamt/Stadt/Große Kreisstadt)
Bauaufsichtsbehörde
_____
Betr.: Bauvorhaben der Fa. _____, _____ -Straße, Grundstück Flst. Nr. _____, Gemarkung _____
Wir vertreten die Fa. _____. Originalvollmacht liegt bei. Namens unserer Mandantin beantragen wir zu folgender Frage einen Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO zu erlassen:
"Ist die Errichtung und Nutzung einer Wohnanlage, wie sie sich nach den beiliegenden Planunterlagen (siehe Anlagen 1) darstellt, nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig?"
Zum besseren Verständnis dürfen wir das Bauvorhaben erläutern und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB begründen:
I. Beschreibung des Bauvorhabens und des Umgebungsbestands
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Ortsteils _____, dort nördlich der _____-Straße, unweit der Mündung in die _____-Straße. Es wurde bis vor einem Jahr als Erwerbsgärtnerei genutzt. Das Gelände ist derzeit zur Hälfte im westlichen Bereich mit Wirtschaftsgebäuden und Gewächshäusern der ehemaligen Gärtnerei bebaut. Auf der östlichen, an das freie Feld angrenzenden Hälfte standen bis vor einem Jahr ebenfalls ehemalige Wirtschaftsgebäude, die abgebrochen wurden.
1. Geplantes Bauvorhaben:
Gegenstand des Bauvorbescheidantrags ist, eine Wohnanlage mit 94 Eigentumswohnungen nebst Tiefgarage zu errichten. Hierbei wird sowohl besonderer Wert auf die äußere Gestaltung als auch auf die städtebauliche Verträglichkeit des Bauvorhabens gelegt.
Der individuelle Parkverkehr der Bewohner wird ohne direkte Beeinflussung des Quartiers von der erschließenden Stichstraße zur gemeinsamen Tiefgarage abgeleitet. Die Häuser werden mittels Schleusen mit der Tiefgarage verbunden. Die Stichstraße mit Anschluss zur _____-Straße ermöglicht eine autarke Erschließung des Quartiers für den Individualverkehr (mit Wendemöglichkeit) sowie für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge. Dadurch entsteht ein im Wesentlichen verkehrsfreier, ruhiger Innenbereich mit Privatgärten und Sichtverbindung zu der angrenzenden Freifläche.
Art und Maß der baulichen Nutzung:
▪ | Wohnnutzung |
▪ | GRZ = _____ |
▪ | GFZ = _____ |
▪ | Traufhöhe = _____ m |
▪ | aufgelockerte Blockbebauung |
2. Umgebungsbebauung:
Im Einzelnen herrscht in der Umgebung folgende Bebauung vor:
_____ (Beschreibung nach Art und Maß der baulichen Nutzung)
II. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 Abs. 1 BauGB.
1. | Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.
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