Rz. 99

Da die Arbeit am Bildschirm eine besondere Körperhaltung bzw. Arbeitsweise bedingt, steigen mit der Anzahl der Computerarbeitsplätze auch die mit dieser Haltung zusammenhängenden Gesundheitsprobleme und ihre Häufigkeit stetig an. Hierzu gehören insbesondere:

Augenbeschwerden
Kopfschmerzen
Verspannungen der Muskulatur im Nacken und Rückenbereich
Schmerzen durch Stress und stille Zwangshaltungen
Verschleiß der Muskulatur, der Sehnen und Gelenke im Unterarmbereich, an den Händen und Handgelenken
 

Rz. 100

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastung der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 1 S. 3 ArbStättV).

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