Rz. 35

Sofern der Arbeitgeber nicht von sich aus dem Rechtsanwalt des Betriebsrates eine Vergütungsvereinbarung anbietet, sollte der Rechtsanwalt des Betriebsrates die gesetzlichen Gebühren akzeptieren. Die Stundensätze eines Rechtsanwaltes sind für die meisten Arbeitnehmer nur schwer nachzuvollziehen. Wenn die anwaltlichen Kosten auf einer Vereinbarung beruhen, muss man diese auch innerhalb der Belegschaft erklären und verständlich machen können.

 

Rz. 36

Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Betriebsrat eine Vergütungsvereinbarung, die zu einer höheren Vergütung als die gesetzliche führt, regelmäßig nicht für erforderlich halten darf.[57] Es ist davon auszugehen, dass diese Rechtsprechung auch für die Fälle der außergerichtlichen Beratung und Vertretung übernommen wird. Konsequenz ist, dass somit regelmäßig die Gebühren nach dem RVG zu bestimmen sind.

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