Rz. 31

Die Frage nach der früheren Mitarbeit des Bewerbers im Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR und nach Funktionen in den politischen Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR ist dann zulässig, wenn der Bewerber im öffentlichen Dienst oder in Bereichen eingestellt werden soll, in denen ein besonderes Sicherheitsbedürfnis oder absolute Integrität gefordert wird (BAG v. 7.9.1995 – 8 AZR 828/93, NZA 1996, 637).

 

Rz. 32

Das BVerfG schränkt das Fragerecht in der Entscheidung v. 4.8.1998 (NZA 1998, 1052) aber insoweit ein, dass Tätigkeiten für die Stasi, die vor dem Jahre 1970 abgeschlossen waren, nicht mehr hinterfragt werden dürfen, da sie wegen des Zeitablaufes regelmäßig nicht mehr als Indiz für eine mangelnde Eignung taugen. Die Arbeitnehmer dürfen hiernach vor dem Jahre 1970 abgeschlossene Tätigkeiten für die Stasi verschweigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge