Rz. 22

Muster 57.6: Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG

 

Muster 57.6: Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG

Vergütungsvereinbarung

zwischen den Rechtsanwälten _____

und

_____

1.

_____ (Name des Mandanten) beauftragte die Rechtsanwälte _____ mit der Geltendmachung seiner Ansprüche aus _____

Die Rechtsanwälte _____ werden auf der Basis eines Erfolgshonorars nach § 4a RVG tätig werden.

Bei der nachfolgenden Vereinbarung handelt es sich um einen Einzelfall.

2.

Die voraussichtliche gesetzliche Vergütung der Rechtsanwälte _____ nach dem RVG betrüge bei einem Streitwert von _____ EUR _____ EUR. Ohne Vereinbarung des vorstehenden Erfolgshonorars könnte _____ aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung den vorstehend genannten Anspruch nicht geltend machen.

_____ verfügt über keine Rechtsschutzversicherung, die den geltend gemachten Anspruch abdeckt. _____ ist berufstätig und hat ein Nettoeinkommen von _____ EUR. Demgegenüber stehen Unterhaltspflichten _____ i.H.v. _____ EUR monatlich und monatlich laufende Zahlungen i.H.v. _____ EUR für sein Eigenheim. Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe scheidet aus, weil _____ Ersparnisse i.H.v. _____ EUR hat, die für die künftige Ausbildung seiner Kinder vorgesehen sind.

3. _____ verpflichtet sich, im Erfolgsfall eine Vergütung i.H.v. _____ EUR zu zahlen. Als Erfolgsfall vereinbaren die Parteien, dass es im Rahmen ihres Verfahrens zu einer Zahlung i.H.v. mindestens _____ EUR kommt. Für den Fall des Misserfolges vereinbaren die Parteien, dass eine Vergütung i.H.v. lediglich _____ EUR geschuldet wird.
4. Das vorstehende Erfolgshonorar hat keinen Einfluss auf die vom Mandanten gegebenenfalls zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter. Im Falle der Kostenerstattung hat die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten. Die verbleibende Differenz trägt der Mandant selber.
 
(Unterschrift Mandant) (Unterschrift Rechtsanwalt)

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