Rz. 28
Es gibt einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße. Der qualifizierte Rotlichtverstoß unterscheidet sich von dem einfachen Rotlichtverstoß dadurch, dass bei dem qualifizierten Rotlichtverstoß das Rotlicht schon mehr als eine Sekunde gedauert hat oder aber durch den Rotlichtverstoß wird jemand anderes gefährdet.
Das erkennende Gericht muss ausdrücklich begründen, warum kein einfacher Rotlichtverstoß gegeben ist.[34]
Die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes allein aufgrund der freien Sekundenschätzung durch einen Polizeibeamten ist rechtsfehlerhaft.[35] Aufgrund der Verwaltungsrichtlinien der Länder werden Rotlichtverstöße in der Regel erst ab 0,5 Sekunden verfolgt[36] und setzen voraus, dass der Kraftfahrer in den eigentlichen Schutzbereich der Ampel eingefahren ist.[37]
Rz. 29
Umstritten ist die Frage, welcher Punkt für die Zeitmessung maßgeblich ist und bis zu welchem Punkt gemessen wird. Die h.M. stellt auf den für den Betroffenen günstigen Zeitpunkt des Passierens der Haltelinie ab.[38]
Ist keine Haltelinie vorhanden, wird u.a. auf das Einfahren in die Kreuzung als Messpunkt abgestellt.[39]
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß genügt es, wenn in den Urteilsfeststellungen Angaben zu der Messmethode und den angewandten Toleranzen erfolgen.[40]
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen in dem Urteil zusätzlich Angaben zur der Qualifizierung erfolgen, also warum ein qualifizierter Rotlichtverstoß und nicht ein einfacher Rotlichtverstoß gegeben ist.[41]
Rz. 30
Entsprechend der lfd. Nr. 132 des Bußgeldkatalogs erfolgen bei Rotlichtverstößen folgende Sanktionen:[42]
Nr. | Tatbestand | Regelsatz in EUR, Fahrverbot in Monaten | Punkte |
---|---|---|---|
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen | |||
132 | Als Kfz-Führer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt | 90 EUR | 1 |
132.1 | – mit Gefährdung | 200 EUR Fahrverbot 1 Monat |
2 |
132.2 | – mit Sachbeschädigung | 240 EUR Fahrverbot 1 Monat |
2 |
132.3 | bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens | 200 EUR Fahrverbot 1 Monat |
2 |
132.3.1 | – mit Gefährdung | 320 EUR Fahrverbot 1 Monat |
2 |
132.3.2 | – mit Sachbeschädigung | 360 EUR Fahrverbot 1 Monat |
2 |
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