Rz. 90

Noch vom Rechtsausschuss in § 29 Abs. 2 S. 1 WEG eingefügt ist der Passus, wonach der Verwaltungsbeirat den Verwalter "unterstützt und überwacht." Auch dies dürfte wie die Einschränkung der gesetzlichen Verwaltervollmacht bei Grundstückskauf- und Darlehensverträgen auf die Kritik an der unbeschränkbaren Verwaltervollmacht erfolgt sein. Wie diese Modifikation bei der Vollmacht dürfte sich jedenfalls bei böswilligen Verwaltern auch deren Überwachung durch den Verwaltungsbeirat als wenig wirksam erweisen. Denn abgesehen vom überlegenen Kenntnisstand des Verwalters sind dem Verwaltungsbeirat im Außenverhältnis schlicht keinerlei Möglichkeiten eingeräumt, illoyales Verwalterhandeln zu verhindern. Im schlimmsten Falle kann der Verwalter kraft gesetzlicher Vollmacht auch gegen den Willen des Verwaltungsbeirats der Wohnungseigentümergemeinschaft ungünstige Geschäfte tätigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge