Rz. 628

 

Hinweis

Siehe auch Rdn 406 ff.; § 3 Rdn 25 ff.; zur Rechtsnachfolge siehe § 2 Rdn 76 ff., 192 ff., 251 ff., 997 ff.

 

Rz. 629

Gerade mit Blick auf die vielfältigen Drittleistungen ist zu prüfen, ob der Fordernde (unmittelbar Verletzter, Drittleistungsträger) auch tatsächlich Inhaber der Forderung ist oder noch ist.

 

Rz. 630

Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.[608]

[608] BGH v. 9.12.2010 – III ZR 56/10 – MDR 2011, 253 = NJW 2011, 2193 = VersR 2011, 1459.

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