Rz. 608
Betriebsratsmitglieder können an einem Seminar auch ohne besondere Genehmigung des Arbeitgebers teilnehmen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
▪ | Die Schulungsveranstaltung muss erforderlich und geeignet sein, |
▪ | es muss ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates vorliegen, |
▪ | die Kosten dürfen nicht unverhältnismäßig sein (z.B. vergleichbare Schulungen sind kostengünstiger) und |
▪ | der Arbeitgeber muss rechtzeitig – mindestens zwei bis drei Wochen vor Schulungsbeginn – informiert worden sein. |
Eine besondere Freistellungserklärung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Ob die obigen Punkte erfüllt sind, liegt allerdings im Risikobereich des die Schulung besuchenden Betriebsratsmitglieds.
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