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Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer

Herrn/Frau _________________________.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegenheit informieren, bitten um Erteilung einer Deckungszusage für die gerichtliche Tätigkeit (1) und erlauben uns gleichzeitig, mit der beigefügten Kostennote unsere außergerichtliche Tätigkeit abzurechnen sowie einen Vorschuss auf die zu erwartenden gerichtlichen Gebühren zu berechnen (2).

1.

Wir hatten uns mit Schreiben vom _________________________ an die Arbeitgeberin Ihres Versicherungsnehmers gewandt.

Die Gegenseite hat auf unser Schreiben nicht reagiert. Der Unterzeichner hat telefonisch den gesamten Inhalt des Schreibens (Anlage) am _________________________ mit dem _________________________ der Gegenseite, Herrn/Frau _________________________ besprochen. Die Gegenseite war leider weder bereit die Kündigung für gegenstandslos zu erklären, noch die in unserem Schreiben aufgeführten Ansprüche zu erfüllen (sollte ggf. weiter ausgeführt werden). Ferner hat der Unterzeichner am _________________________ mit dem/der Betriebsratsvorsitzenden Herrn/Frau _________________________ die Angelegenheit ausführlich besprochen.

Um die Rechtsfolgen aus dem Ablauf der Drei-Wochen-Frist für Ihren Versicherungsnehmer zu vermeiden, kann es in der Zwischenzeit unerlässlich werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Um die Rechte Ihres Versicherungsnehmers zu wahren, werden wir daher zeitnah vor dem Arbeitsgericht _________________________ Kündigungsschutzklage einreichen.

[Alternativ, sofern Klage schon eingereicht wurde:

Um die Rechtsfolgen aus dem Ablauf der dreiwöchigen Präklusionsfrist zu verhindern, §§ 4 S. 1 und 7 KSchG, ist es in der Zwischenzeit unerlässlich geworden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Eine Kopie der Kündigungsschutzklage vom _________________________ nebst Anlagen fügen wir als Anlagenkonvolut _________________________ bei.

Wir bitten in dieser Angelegenheit um Erteilung einer Deckungszusage für die gerichtliche Tätigkeit.

2.

Gleichzeitig erlauben wir uns, mit der beigefügten Kostenvorschussnote einen Vorschuss auf die entstandenen und zu erwartenden Rechtsanwaltsgebühren für unsere außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit abzurechnen.

a)

Der Kostennote haben wir – zunächst – jeweils für unsere gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit einen Gegenstandswert in Höhe von _________________________ EUR zugrunde gelegt. Eine Nachberechnung auf Basis eines höheren Gegenstandswertes sowie die Geltendmachung weiterer ggf. anfallender gesetzlicher Gebühren behalten wir uns ausdrücklich vor.

Der Gegenstandswert setzt sich wie folgt zusammen:

aa)

Der Verdienst Ihres Versicherungsnehmers beträgt jährlich _________________________ EUR brutto. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt in Höhe von _________________________ EUR. Der Bruttoquartalsverdienst beträgt also _________________________ EUR. Der Ansatz dieses Betrags für den Gegenstandswert erfolgt gem. § 42 Abs. 3 S. 1 GKG und dafür, dass wir uns gegen die Kündigung gewandt haben, deren Gründe und die Möglichkeit einer Rücknahme mit der Gegenseite erörtert haben und die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich geltend machen. Die Gehaltsabrechnung _________________________ Ihres Versicherungsnehmers fügen wir dem Schreiben bei als Anlage _________________________.

bb)

Die Gegenseite hat _________________________ (z.B. die Kündigung sowohl auf verhaltens- als auch auf personenbedingte Gründe gestützt oder aber bereits mehrere Kündigungen ausgesprochen), so dass der Ausspruch weiterer Kündigungen wahrscheinlich ist. Die Gegenseite hat trotz unserer ausdrücklichen schriftlichen Aufforderung (Anlage _________________________) keine Erklärung abgegeben, dass keine weiteren Beendigungstatbestände in Rede stehen. Es ist daher ein allgemeiner Feststellungsantrag erforderlich, dessen Erfordernis wir bereits außergerichtlich mit Ihrem Versicherungsnehmer erörtert haben und den wir mit einem Bruttomonatsgehalt i.H.v. _________________________ EUR in Ansatz bringen (vgl. LAG Hessen v. 7.1.2005, 15 Ta 688/04; vgl. auch Bader, NZA-RR 2005, 346; vgl. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung v. 9.2.2018).

cc)

Die Gegenseite hat keine Erklärung zu einer eventuellen Weiterbeschäftigung nach einem erstinstanzlichen Obsiegen Ihres Versicherungsnehmers abgegeben. Die außergerichtliche Erörterung dieser Weiterbeschäftigung mit Ihrem Versicherungsnehmer und der Gegenseite und dessen außergerichtlicher und gerichtlicher Geltendmachung haben wir im Einklang mit der Rechtsprechung mit einem Bruttomonatsgehalt, also mit _________________________ EUR bewertet (vgl. LAG Hamburg v. 12.8.2011, 4 Ta 17/11, JurBüro 2012, 26 – 28; LAG Düsseldorf v. 25.6.2013, 2 Ta 291/13; vgl. St...

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