Rz. 343

Alternativ zu Beantragung des Mahnbescheids mithilfe des amtlichen Formulars besteht die Möglichkeit – für Rechtsanwälte oder registrierte Inkassodienstleister auch die Verpflichtung – der Antragstellung im Wege des elektronischen Datenaustauschs (Online) über ca. 25 Fachsoftwareprogrammen (Übersicht unter www.mahnverfahren-aktuell.de) oder als Online-Mahnantrag in der Form des Barcodeausdrucks oder per Onlineversand über das Internetportal www.online-mahnantrag.de.

Der Online-Mahnantrag führt den Antragsteller oder Prozessbevollmächtigten über eine Vielzahl von Masken durch die notwendigen Angaben eines Mahnbescheidsantrags. Häufig werden Ausklapp-Menüs (Dropdown-Menüs) zur vereinfachten Auswahl der notwendigen Angaben zur Verfügung gestellt. Beim Abschluss jeder Eingabeseite durch den "Weiter-Schalter"

oder den nach rechts zeigenden Pfeil

werden die auf dieser Seite vorhandenen Angaben einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, die – bei Fehlern oder Unklarheiten zu "Warnungen" oder "Fehler"-Meldungen führen können. "Warnungen" können – mit dem Risiko der späteren Monierung – durch nochmaliges Anklicken des "Weiter-Schalters" oder des nach rechts zeigenden Pfeils übergangen werden. Wurde allerdings ein Fehler festgestellt, kann die Seite nicht abgeschlossen werden, bevor der Fehler nicht beseitigt wurde.

 

Rz. 344

1. Zuständiges Bundesland

2. Versandart

3. Übersicht der einzelnen Eingabeschritte

4. Für wen erfassen Sie den Antrag

5. Prozessbevollmächtigte des Antragstellers

Auf einigen Seiten muss ggf. noch eine Unterauswahl über die unter der Seitenüberschrift befindlichen Karteikartenreiter getroffen werden:

Die jeweils geforderten Angaben ändern sich dementsprechend je nach Auswahl, z.B. bei registrierten Inkassounternehmen:

6. Antragsteller

Auch hier existieren wieder Unterauswahlmenüs über die Karteikartenreiter

Herr/Frau
Firma
Kennziffer

Sonstige

(dort mit der weitergehenden Auswahl)

Partei kraft Amtes
WEG

Weitere (dort mit der weitergehenden Auswahl)

(z.B. Eingetragener Verein, Partnerschaft, Körperschaften, Anstalten, Kirchen etc.)

7. Antragsgegner (mit Unterauswahlmenüs)

8. Verfahrensart

9. Hauptforderung (mit Unterauswahlmenüs)

10. Fortsetzung

Nach jeder Eingabe im Hauptforderungs-, Abtretungs- oder Zinsbereich kann hier entschieden werden, welche Eingabe nun als nächstes folgen soll. Wichtig ist es hier, jede Forderung immer erst zu Ende zu bearbeiten, d.h., erst die Forderung, dann ggf. die dazu gehörige Abtretung bzw. die Zinsen und erst dann die nächste Hauptforderung usw.:

11. Vorschlag des zuständigen Prozessgerichts im Falle eines Widerspruchs

Nun ermittelt das Gerichtssystem automatisiert – auf der Basis der bisherigen Eingaben – das im Widerspruchsfall vermutlich zuständige Prozessgericht. Hierbei wird in der Regel vom allgemeinen Gerichtsstand des Antragsgegners ausgegangen, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand (z.B. Mietsachen) zwingend erkennbar ist. Es handelt es sich hierbei allerdings nur um einen unverbindlichen Vorschlag des Gerichts, der vom Antragsteller über die “bearbeiten‘‘-Auswahl problemlos geändert werden kann.

12. Zinsen

13. Auslagen und Nebenforderungen

 

Hinweis

Auch wenn eine Schlüssigkeitsprüfung der Hauptforderung im Mahnverfahren nicht stattfindet, hat der bearbeitende Rechtspfleger bzgl. der Auslagen und Nebenforderungen ein Prüfungsrecht und eine Prüfungspflicht, da es sich insoweit um Kostenfestsetzung handelt. Im Regelfall prüft das Gericht pauschaliert und automatisiert nach festgelegten Höchstbeträgen. Bei überhöht erscheinenden Auslagen sind diese ggf. durch den Antragsteller zu belegen.

Bei der Geltendmachung von vorgerichtlichen Inkassokosten wird von den Mahngerichten grundsätzlich eine Vergleichsrechnung in Bezug auf eine 13/10 RVG-Gebühr nach dem zugrunde liegenden Streitwert zuzüglich der darauf entfallenden Auslagenpauschale (20 % der Gebühren, maximal 20 EUR) angestellt. Sollte der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, kommt zu den obigen Beträgen noch zurzeit 19 % Mehrwertsteuer hinzu. Häufigster Fehlerfall in diesem Zusammenhang ist die Hinzurechnung der Mehrwertsteuer obwohl angegeben wurde, dass der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.

14. Allgemeine Angaben zum Antrag

15. Druck-Menü

16. Hinweise zum Barcode-Druck

17. Anzeige des auszudruckenden Barcode-Mahnbescheidsantrags

Nach Bestätigung, dass die Hinweise gelesen wurden, und nach Anklicken des Drucken-Knopfs wird der mehrseitige Barcode-Mahnbescheidsantrag entweder unmittelbar im Programm Adobe Reader angezeigt und ist von hieraus mit normaler Druckqualität und auf weißem Papier auszudrucken oder der Antrag ist zunächst herunterzuladen und zu speichern, um ihn danach wiederum im Adobe Reader zu öffnen und auszudrucken. Das Öffnen und Ausdrucken mithilfe eines anderen PDF-Anzeigeprogramms als dem Adobe Reader ist möglichst zu vermeiden, da hierdurch immer wieder auch nicht lesbare Ausdrucke erzeugt werden. Der ausgedruckte Barcode-Mahnbescheidsantrag hat dann mindestens...

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