Rz. 317

 

Beispiel 4.3

Der Verletzte V wohnt in Nordrhein-Westfalen und ist verheiratet. V hat keine Kinder. Seine Ehefrau F arbeitet nicht mit.

Der Verletzte erhält nach Ablauf der Entgeltfortzahlungszeit von 6 Wochen dann 1 Jahr lang (vom 1.1. bis zum 31.12.) während seiner Arbeitsunfähigkeit Barleistungen der Krankenkasse.

Die einfache Entfernung zur Arbeitsstelle beträgt 39 km. Während des Berechnungszeitraumes war V 14 Tage in stationärer Behandlung.

 

Rz. 318

 

Rechenbeispiel

 
1. Ermittlung des Jahresbruttoeinkommens
  a. Monatseinkommen V 12 * 2.200 EUR = 26.400,00 EUR  
  b. jährliche Einmalzahlungen      
    Weihnachtsgeld[240] (60 %)   1.200,00 EUR  
    Urlaubsgeld   300,00 EUR  
  c. Jahresbruttoeinkommen   27.900,00 EUR 27.900,00 EUR
2. Abzüge vom Gehalt
  a. Arbeitnehmer-Sozialversicherungsanteile (unterstellte Werte)    
    – Arbeitslosenversicherung 6,50 %  
    – Krankenversicherung[241] 14,40 %  
    – Pflegeversicherung[242] 1,95 %  
    – Rentenversicherung 19,50 %  
  Summe SVT 42,35 %  
  → Arbeitnehmeranteil ½[243] (zu den Veränderungen siehe Rn 288) 21,75 % 6.068,25 EUR ./. 6.068,25 EUR
  b. Steuern  
    – Bruttoeinkommen 27.900,00 EUR
    ./. Vorsorgeaufwand[244] 5.500,00 EUR  
    ./. Sonderausgaben 240,00 EUR  
    ./. Werbungskosten (zur Werbungskostenpauschale siehe § 10 Rn 40)[245] 2.691,00 EUR  
    Summe Abzüge 8.431,00 EUR ./. 8.431,00 EUR
    → zu versteuerndes Ein­kommen   19.469,00 EUR
  – Einkommensteuer[246] 1.846,00 EUR
  – Kirchensteuer (NRW: 9 %) 166,14 EUR
  – Solidarzuschlag (5,5 %) 101,53 EUR
  Summe Steuern 2.113,67 EUR ./. 2.113,67 EUR
3. Jahresnettoeinkommen 19.718,08 EUR
4. Drittleistungen    
  Krankengeld brutto 48,74 EUR/Tag  
  ./. Beiträge zur AV, PV u. RV (siehe Rn 700 ff.)[247] ./. 7,72 EUR/Tag    
  Krankengeld netto 41,03 EUR/Tag * 360 Tage/Jahr = ./. 14.769,00 EUR
5. Zwischensumme     4.949,08 EUR
6. Schadengeringhaltungspflichtverletzung  
  ./. z.B. pflichtwidrig unterlassene Einnahmen ./. 0,00 EUR
7. Vorteilsausgleich
  a. Ersparnis stationäre Behandlung 14 Tage * 15 EUR = 210,00 EUR
  b. Ersparnis Arbeitsunfähigkeit[248] 4.485,00 EUR
  c. Summe Ersparnis 4.695,00 EUR ./. 4.695,00 EUR
8. Bei V verbleibender Schaden 254,08 EUR
[240] Das Beispiel unterstellt ein vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld von 60 % eines Monatslohnes.
[241] Den Beitragssatz von 13,5 % tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig. Ab 1.7.2005 hat der Versicherte einen Sonderbeitrag i.H.v. 0,9 % allein zu entrichten (§ 249a I SGB V).
[242] Den Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 III, IV SGB XI) i.H.v. 0,25 % trägt der Versicherte allein, § 58 I 2 SGB XI.
[243] Die Veränderungen im Sozialversicherungsrecht haben dazu geführt, dass der Arbeitnehmeranteil mittlerweile höher ist als der Arbeitgeberanteil.
[244] Die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen (u.a. Sozialversicherungsabgaben und Haftpflichtbeiträge) werden hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Wirksamkeit und Bedeutung durch Vorsorgepauschale und Vorsorgehöchstbetrag teilweise erheblich eingegrenzt.
[245] 39 Entfernungs-km * 230 Arbeitstage/Jahr * Steuerpauschale 0,30 EUR/km = 2.691 EUR. Damit wird die steuerliche (EStG) Werbungskostenpauschale von 920 EUR überschritten.
[246] Splittingtarif.
[247] Das Krankengeld beträgt 70 % der Bemessungsgröße, die Beiträge werden nach 80 % der Bezugsgröße berechnet.
[248] 2 * (Hin- und Rückweg) 39 Entfernungs-km * 230 Arbeitstage/Jahr * Pkw-Kosten 0,25 EUR/km = 4.485 EUR.

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