Rz. 90
Ein Sonderfall ist die Umkehr der Beweislast bei dem Kündigungskriterium dringender betrieblicher Erfordernisse im Falle eines Interessenausgleichs mit Namensliste. Dazu im Einzelnen unter Rdn 232 ff.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen