Rz. 760

Wegen der unterschiedlichen Kündigungsfristen ist für jeden Mitarbeiter gesondert festzustellen, wann die Kündigung ausgesprochen werden muss, um das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Entsprechend vorher muss die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG durchgeführt werden.

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