Rz. 113

Einhaltung der Formvorschriften im Wohnraummietrecht

Schriftform (§ 568 BGB)
Unterschrift aller Vermieter
Bei Bevollmächtigung Vollmacht im Original beifügen
Alle Mieter müssen im Kündigungsschreiben angesprochen werden
Liegt ein Mietverhältnis vor, für das kein Kündigungsschutz eingreift?

Begründung der Kündigung

Liegt ein Kündigungsgrund im Sinne des Gesetzes vor?
Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben mittels Darlegung eines hinreichend substantiierten Lebenssachverhaltes

Einhaltung der Kündigungsfrist (vgl. Rdn 16)

Belehrung des Mieters über Kündigungswiderspruch, dessen Form und Frist
Unterschrift der Kündigung durch Vermieter
Bei Kündigung durch Bevollmächtigten ist die Originalvollmacht beizufügen (vgl. § 174 BGB)
Zugangsnachweis

Bei Kündigung nach Eigentumsübergang

Ist der Kündigende bereits ins Grundbuch eingetragen?

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