Rz. 7

Es kommt auch vor, dass die Tätigkeit des Anwalts sehr hohe Gebühren auslöst, da der Gegenstandswert bei sehr vermögenden Mandanten im Familienrecht, insbesondere im Güterrecht oder bei zusätzlicher Gestaltung eines Erbvertrags hohe Gebühren auslösen kann.

 

Rz. 8

Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung ist außergerichtlich nicht problematisch, wenn die Vergütung im angemessenen Verhältnis zu Leistung und Haftungsrisiko steht (vgl. auch Rdn 12 f.). In gerichtlichen Verfahren darf allerdings eine Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung nur dann erfolgen, wenn ein nach dem Gesetz seit dem 1.7.2008 erlaubtes Erfolgshonorar (Ausnahme!) vereinbart worden ist (vgl. dazu Rdn 130 ff.), oder aber nur im Einzelfall am Ende eines Mandats, um z.B. der besonderen Bedürftigkeit des Mandanten Rechnung zu tragen (dann auch in gerichtlichen Angelegenheiten), vgl. § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO.

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