Rz. 196

Unter den Voraussetzungen des § 2 GewSchG kann ein Ehegatte die Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung – ggf. mit den Kindern – zugewiesen bekommen (vgl. auch § 1 GewSchG, Rdn 200). Es erfolgt während der Trennungszeit nur eine interne Nutzungszuweisung, keine Regelung im Außenverhältnis z.B. gegenüber dem Vermieter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge