Rz. 120

Die Aufwendungsersatzansprüche verjähren nach § 327u Abs. 2 Satz 1 BGB in Anlehnung an § 445b Abs. 1 BGB in sechs Monaten.[592] Die Verjährung beginnt gemäß § 327u Abs. 2 Satz 2 BGB

im Fall des § 327u Abs. 1 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher sein Recht ausgeübt hat (Nr. 1: Ausübung des Gestaltungsrechts nach § 327c Abs. 1 Satz 1 BGB),
im Fall des § 327u Abs. 1 Satz 2 BGB mit dem Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers nach § 327l Abs. 1 BGB erfüllt hat (Nr. 2: Erfüllung der Nacherfüllungsansprüche des Verbrauchers durch den Unternehmer).[593]
[592] Näher HK-BGB/Schulze, § 327u Rn 5.
[593] Damit (Anknüpfung an die Erfüllung und nicht an den Zeitpunkt der Bereitstellung) soll "der Tatsache Rechnung getragen werden, dass insbesondere die Aktualisierungspflicht nach § 327f Abs. 1 BGB gegenüber dem Verbraucher über die Gewährleistungspflicht von zwei Jahren hinaus bestehen kann": Brönneke/Föhlisch/Tonner/Buchmann/Panfili, Das neue Schuldrecht, § 5 Rn 27.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge