Rz. 326

Von großer Bedeutung ist bei der Gestaltung von Ausschlussklauseln vor dem Hintergrund des Transparenzgebots (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) schließlich der im Vertragstext enthaltene, klare und deutliche Hinweis auf die Rechtsfolge des Verfalls von Ansprüchen bei nicht frist- bzw. formgerechter Geltendmachung.[410] Im Vertrag ist ausdrücklich klarzustellen, dass die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht in der vorgesehenen Form und/oder Frist geltend gemacht werden. Fehlt ein solch klarer Hinweis, wird schon hieraus regelmäßig die Rechtsunwirksamkeit der Regelung folgen.

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