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Auch eine krankheitsbedingte, nachhaltige Leistungsminderung kann die Kündigung sozial rechtfertigen. Dies kommt allerdings nur bei erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit in Betracht.[487] Die Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung ist im Falle einer schwerbehinderten, langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin als sozial gerechtfertigt angesehen worden, die lediglich ⅔ der Normalleistung hat erbringen können.[488]
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