Rz. 59
▪ | Begründung eines erfolgsunabhängigen Provisionsanspruchs.[182] |
▪ | Fälligkeit der Provision bei Abschluss des noch schwebend unwirksamen Kaufvertrages.[183] |
▪ | Provisionspflicht beim Erwerb in der Zwangsversteigerung.[184] |
▪ | Vorkenntnisklauseln, mittels derer eine Provisionspflicht begründet werden soll bzw. Kausalität fingiert wird.[185] |
▪ | Begründung einer Provisionspflicht für den Fall des Abschlusses eines Vorvertrages oder der Einräumung eines Vorkaufsrechts.[186] |
▪ | Provisionspflicht trotz fehlender Identität zwischen beabsichtigtem und geschlossenem Hauptvertrag.[187] |
▪ | Provisionspflicht für Folgegeschäfte.[188] |
▪ | Verpflichtung des Auftraggebers, sämtliche Interessenten an den Makler zu verweisen (= Verweisungsklausel) oder Verpflichtung des Auftraggebers, den Makler zum Vertragsabschluss hinzuzuziehen mit Zahlungsverpflichtung im Falle der Nichtbeachtung (= Hinzuziehungsklausel).[189] |
▪ | Ausschluss der Eigenverkaufsbefugnis zu Lasten des Auftraggebers bzw. obligatorische Provisionspflicht für den Fall des Eigenverkaufs.[190] |
▪ | Vertragsstrafe bei Aufgabe der Verkaufsabsicht.[191] |
▪ | Vereinbarung von Provisionsvorschüssen.[192] |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen