Rz. 41

Zeitnaher Abschluss des Hauptvertrages nach der Maklertätigkeit, so dass zugunsten des Maklers die Kausalitätsvermutung gilt?
Liegt beim Nachweismaklervertrag echte Vorkenntnis vor? Verbleibt gleichwohl eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit, so dass der Vorkenntniseinwand unbeachtlich bleibt?
Unterbrechung der Kausalität ohne Fortwirkung der Nachweis-/Vermittlungstätigkeit?

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