Rz. 452

(Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110)

Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich

 

Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich

Ausfertigung

Arbeitsgericht _________________________

Protokoll

Öffentliche Sitzung der 2. Kammer

– Güteverhandlung –

Az.: _________________________

Ort, _________________________ Datum _________________________

Anwesend/gegenwärtig: _________________________

_________________________

als Vorsitzender: _________________________

_________________________

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle: (ohne Hinzuziehung)

_________________________

als Dolmetscher: _________________________

In dem Rechtsstreit

des/der _________________________

– Kläger/in –

Proz.-Bev.: _________________________

gegen

den/die _________________________

– Beklagte(n) –

Proz.-Bev.: _________________________

Erschienen bei Aufruf:

1. f. d. Kläger/in _________________________
2. f. d. Beklagte(n) _________________________

Es fand eine Güteverhandlung statt. Sie hatte folgendes Ergebnis:

oder

Nach Erörterung der Sach- u. Rechtslage schlossen die Parteien nachfolgenden Vergleich:

oder

Die Parteien bitten um Protokollierung des folgenden Vergleiches:

Vergleich

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis aufgrund ordentlicher, betriebsbedingter und fristgerechter Kündigung vom _________________________ zum _________________________ enden wird.
2. (Zur Fortsetzung s. §§ 2 ff. des Muster-Aufhebungsvertrages, nachfolgend Muster 27.7 [Anm.: Die Bezeichnung der Parteien ist in Kläger/in und Beklagte(n) abzuändern.])
3. Damit ist der Rechtsstreit erledigt.
4. Ggf.: Dieser Vergleich kann durch schriftliche Erklärung des Prozessbevollmächtigten des/der Beklagten/des/der Klägers/in bis zum _________________________ gegenüber dem Gericht widerrufen werden.

Laut vorgelesen/vorgespielt und genehmigt.

Parteivertreter beantragen Streitwertfestsetzung und erklären hierzu, dass das durchschnittliche Monatseinkommen des/der Klägers/in _________________________ EUR betragen habe.

Nach Anhörung und im allseitigen Einverständnis beschlossen und verkündet:

Streitwert für das Verfahren: _________________________ EUR.

oder

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Die Richtigkeit der Übertragung gem. § 163 ZPO vom Tonträger wird beglaubigt,

 
_________________________  
Richter/in am Arbeitsgericht Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger
Vorsitzender _________________________ _________________________
  Urkundsbeamter/in der
  Geschäftsstelle
 

Rz. 453

(Vorb. zum Abwicklungsvertrag: Abwicklungsverträge werden von der BA wie Aufhebungsverträge bewertet, vgl. FW 159.1.2.1.2 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), d.h. keine Sperrzeit dann, wenn eine Abfindung i.H.v. bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird, der Arbeitgeber aus betrieblichen oder (neu) personenbezogenen Gründen zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte, die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und der Arbeitnehmer nicht unkündbar war. Bei Überschreiten der 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr um 10 % oder mehr prüft die Arbeitsagentur die Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Kündigung, vgl. auch Rdn 95 ff., 107, § 31 Rdn 44)

Muster 27.6: Abwicklungsvertrag

 

Muster 27.6: Abwicklungsvertrag

Abwicklungsvertrag

zwischen

Gesellschaft _________________________

_________________________

(Adresse)

– im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt –

und

Herrn/Frau _________________________

_________________________

(Adresse)

§ 1

Beendigung des Anstellungsverhältnisses

(1) Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis aufgrund ordentlicher, betriebsbedingter und fristgerechter Kündigung vom _________________________ zum _________________________ enden wird.

(2) [Zur Fortsetzung s. §§ 2 ff. des Muster-Aufhebungsvertrages, nachfolgend Rdn 454]

 

Rz. 454

(Vorb. zum Aufhebungsvertrag.: Bei Aufhebungsverträgen wird keine Sperrzeit verhängt, wenn die Voraussetzungen von FW 159.1.2.1.1 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), vorliegen, d.h. dann, wenn eine Abfindung i.H.v. bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird, der Arbeitgeber betriebsbedingt (oder personenbedingt) unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte, die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und der Arbeitnehmer nicht unkündbar war (vgl. zur Aufweichung des Merkmals der Unkündbarkeit BSG v. 2.5.2012 – B 11 AL 6/11 R, sowie oben Rdn 82 ff.). Bei Überschreiten des Finanzrahmens prüft die Arbeitsagentur die Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Kündigung, sonst nicht; vgl. auch oben Rdn 95 ff., § 31 Rdn 30 ff.)

Muster 27.7: Aufhebungsvertrag

 

Muster 27.7: Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

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