Rz. 452
(Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110)
Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich
Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich
Ausfertigung
Arbeitsgericht _________________________
Protokoll
Öffentliche Sitzung der 2. Kammer
– Güteverhandlung –
Az.: _________________________
Ort, _________________________ Datum _________________________
Anwesend/gegenwärtig: _________________________
_________________________
als Vorsitzender: _________________________
_________________________
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle: (ohne Hinzuziehung)
_________________________
als Dolmetscher: _________________________
In dem Rechtsstreit
des/der _________________________
– Kläger/in –
Proz.-Bev.: _________________________
gegen
den/die _________________________
– Beklagte(n) –
Proz.-Bev.: _________________________
Erschienen bei Aufruf:
1. | f. d. Kläger/in _________________________ |
2. | f. d. Beklagte(n) _________________________ |
Es fand eine Güteverhandlung statt. Sie hatte folgendes Ergebnis:
oder
Nach Erörterung der Sach- u. Rechtslage schlossen die Parteien nachfolgenden Vergleich:
oder
Die Parteien bitten um Protokollierung des folgenden Vergleiches:
Vergleich
1. | Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis aufgrund ordentlicher, betriebsbedingter und fristgerechter Kündigung vom _________________________ zum _________________________ enden wird. |
2. | (Zur Fortsetzung s. §§ 2 ff. des Muster-Aufhebungsvertrages, nachfolgend Muster 27.7 [Anm.: Die Bezeichnung der Parteien ist in Kläger/in und Beklagte(n) abzuändern.]) |
3. | Damit ist der Rechtsstreit erledigt. |
4. | Ggf.: Dieser Vergleich kann durch schriftliche Erklärung des Prozessbevollmächtigten des/der Beklagten/des/der Klägers/in bis zum _________________________ gegenüber dem Gericht widerrufen werden. |
Laut vorgelesen/vorgespielt und genehmigt.
Parteivertreter beantragen Streitwertfestsetzung und erklären hierzu, dass das durchschnittliche Monatseinkommen des/der Klägers/in _________________________ EUR betragen habe.
Nach Anhörung und im allseitigen Einverständnis beschlossen und verkündet:
Streitwert für das Verfahren: _________________________ EUR.
oder
Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.
Die Richtigkeit der Übertragung gem. § 163 ZPO vom Tonträger wird beglaubigt,
_________________________ | |
Richter/in am Arbeitsgericht | Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger |
Vorsitzender _________________________ | _________________________ |
Urkundsbeamter/in der | |
Geschäftsstelle |
Rz. 453
(Vorb. zum Abwicklungsvertrag: Abwicklungsverträge werden von der BA wie Aufhebungsverträge bewertet, vgl. FW 159.1.2.1.2 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), d.h. keine Sperrzeit dann, wenn eine Abfindung i.H.v. bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird, der Arbeitgeber aus betrieblichen oder (neu) personenbezogenen Gründen zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte, die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und der Arbeitnehmer nicht unkündbar war. Bei Überschreiten der 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr um 10 % oder mehr prüft die Arbeitsagentur die Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Kündigung, vgl. auch Rdn 95 ff., 107, § 31 Rdn 44)
Muster 27.6: Abwicklungsvertrag
Muster 27.6: Abwicklungsvertrag
Abwicklungsvertrag
zwischen
Gesellschaft _________________________
_________________________
(Adresse)
– im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt –
und
Herrn/Frau _________________________
_________________________
(Adresse)
§ 1
Beendigung des Anstellungsverhältnisses
(1) Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis aufgrund ordentlicher, betriebsbedingter und fristgerechter Kündigung vom _________________________ zum _________________________ enden wird.
(2) [Zur Fortsetzung s. §§ 2 ff. des Muster-Aufhebungsvertrages, nachfolgend Rdn 454]
Rz. 454
(Vorb. zum Aufhebungsvertrag.: Bei Aufhebungsverträgen wird keine Sperrzeit verhängt, wenn die Voraussetzungen von FW 159.1.2.1.1 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), vorliegen, d.h. dann, wenn eine Abfindung i.H.v. bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird, der Arbeitgeber betriebsbedingt (oder personenbedingt) unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte, die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und der Arbeitnehmer nicht unkündbar war (vgl. zur Aufweichung des Merkmals der Unkündbarkeit BSG v. 2.5.2012 – B 11 AL 6/11 R, sowie oben Rdn 82 ff.). Bei Überschreiten des Finanzrahmens prüft die Arbeitsagentur die Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Kündigung, sonst nicht; vgl. auch oben Rdn 95 ff., § 31 Rdn 30 ff.)
Muster 27.7: Aufhebungsvertrag
Muster 27.7: Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag
_______________...
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen