Rz. 9
▪ | Vor § 1: Im vorliegenden Mustervertrag sind die unterschiedlichen, teilweise ineinander übergehenden Vertragsphasen (Planung, Entwicklung, Installation sowie Einweisung und Schulung) vorangestellt, um klarzustellen, dass er mehrere Phasen bis zum tatsächlichen Einsatz der Software durch den Auftraggeber erfasst. Die unterschiedlichen Phasen können auch in Einzelverträgen geregelt werden, wobei insb. für die Planungsphase auch andere Vertragspartner gewählt werden können. | ||||||
▪ | Zu § 1, Vertragsgegenstand: Die Erstellung des Pflichtenheftes als Grundlage der späteren Entwicklung ist grundsätzlich Aufgabe des Auftraggebers (vgl. OLG Köln CR 1994, 213 f.; CR 1992, 470 f., str.; vgl. zur Erstellung auch Intveen, ITRB 2010, 238). Möglich ist es aber auch, die Ausarbeitung des Pflichtenheftes dem Softwarehersteller aufzuerlegen oder diesen beratend in die Planungsphase einzubeziehen (vgl. dazu Marly, Rn 1377 ff). | ||||||
▪ | Zu § 2, Planungsphase:
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▪ | Zu § 3, Programmerstellung:
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▪ | Zu § 4, Änderungsverlangen, Abs. 2: Diese Klausel ist recht knapp formuliert. Es kann zusätzlich geregelt werden, dass der Auftragnehmer das Änderungsverlangen zunächst prüft und dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot unterbreitet. Ferner kann man vereinbaren, dass der Aufwand für die Prüfung und Angebotserstellung – ggf. bei Überschreiten einer bestimmten Aufwandsschwelle – vergütet wird. Zudem kann festgelegt werden, was geschehen soll, wenn der Auftraggeber das Angebot nicht annimmt oder sich nicht rechtzeitig erklärt. Wird dann einfach weitergearbeitet oder werden die Arbeiten gestoppt, bis eine Entscheidung gefällt ist? | ||||||
▪ | Zu § 5, Installation, Funktionsprüfung, Überlassung:
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