Rz. 4

Bereits jetzt gibt es als ein erstes Resultat der Reformbemühungen ein Informationsportal bei der BASt. Dieses ist unter www.bast.de/mpu zu erreichen. Darüber hinaus hat die BASt eine umfangreiche Broschüre rund um das Thema MPU entwickelt. Auch das BMVI hat einen Flyer[2] entworfen, der erste Fragen zur MPU klären soll. Sowohl die Broschüre als auch der Flyer sind kostenfrei auf den jeweiligen Internetseiten der Herausgeber erhältlich.

 

Rz. 5

Ein bedeutsamer, aber noch offener Punkt ist die Regulierung des "Marktes" der MPU-Vorbereitung. Der wichtigste Ansatzpunkt ist dabei die Qualitätssicherung in der MPU-Beratung. Gesetzliche Regelungen hierzu existieren bislang noch nicht. Dafür hat die BASt inzwischen Kriterien formuliert (vgl. § 20 Rdn 32), anhand derer eine qualitativ hochwertige MPU-Beratung erkannt werden kann. Diese sind ebenfalls auf der Internetseite der BASt einsehbar. Weitere Informationen sind im Bericht "Qualität in Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen" der BASt[3] zu finden.

 

Rz. 6

Im Rahmen der MPU-Reform gab es auch Überlegungen, eine Pflicht zur Erstberatung für die Klienten einzuführen, um einen optimalen Start in die MPU-Vorbereitung gewährleisten zu können. Dazu hätte allerdings eine amtliche Anerkennung der MPU-Berater eingeführt werden müssen. Wegen des zu erwartenden hohen Aufwands eines solchen Anerkennungsverfahrens sind diese Überlegungen verworfen worden. Dennoch kann nicht stark genug betont werden, dass es absolut sinnvoll ist, so frühzeitig wie möglich eine verkehrspsychologische (diagnostische) MPU-Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Rz. 7

Neben der Qualitätssicherung in der MPU-Vorbereitung soll auch die Untersuchung selbst noch transparenter und für den Klienten nachvollziehbarer werden. Auch hier wird noch über mögliche Vorgehensweisen diskutiert. U. a. werden momentan das Für und Wider einer Tonband- oder gar Videoaufzeichnung des psychologischen Untersuchungsgesprächs und des ärztlichen Anamnesegesprächs abgewogen. Dabei darf jedoch das Ziel nicht aus den Augen verloren werden, die (Prognose-)Qualität der MPU zu erhöhen, wenn man an eine obligatorische Tonaufzeichnung denkt (vgl. § 19 Rdn 49 ff.).

 

Rz. 8

Schließlich wird von den Experten gefordert, dass es einen bundesweit einheitlichen Katalog von Fragestellungen geben soll, der zumindest in Standardfällen von den Fahrerlaubnisbehörden verwendet werden könnte. Dies würde zu einer weiteren Vereinheitlichung führen und mittelbar auch zur Verbesserung der MPU beitragen (vgl. Empfehlungen des Arbeitskreises V des Deutschen Verkehrsgerichtstages 2014[4]). Mittlerweile hat sich die BASt dieser Forderung angenommen. Die Umsetzung bleibt allerdings noch abzuwarten.

[2] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.), Informationen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), 2016 (online verfügbar unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LA/medizinisch-psychologische-untersuchung-mpu.html [Zugriff 1.9.2017]).
[3] Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.), Qualität in Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen, 2015.
[4] Arbeitskreis V. Fahreignung und MPU, Empfehlungen zum 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2014, 2014 (online verfügbar unter http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_52_vgt.pdf [Zugriff 1.9.2017]).

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