Rz. 283
Die anwaltlichen Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein. Dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs und bevor er dem Anwalt das Mandat erteilt, über die Höhe der zu erwartenden Anwaltskosten informiert werden. Im Vorsorge- und Betreuungsrecht sind folgende anwaltliche Tätigkeiten zu unterscheiden:
▪ | Gestaltung von Vorsorgeregelungen |
▪ | Übernahme von Bevollmächtigungen |
▪ | Vertretung in Betreuungsverfahren |
▪ | Übernahme von Betreuungen |
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