Rz. 283

Die anwaltlichen Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein. Dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs und bevor er dem Anwalt das Mandat erteilt, über die Höhe der zu erwartenden Anwaltskosten informiert werden. Im Vorsorge- und Betreuungsrecht sind folgende anwaltliche Tätigkeiten zu unterscheiden:

Gestaltung von Vorsorgeregelungen
Übernahme von Bevollmächtigungen
Vertretung in Betreuungsverfahren
Übernahme von Betreuungen

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