Rz. 31

Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

 

Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift)

An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift)

(Ort, Datum)

Schulungsteilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsmitglied _________________________ (Name)

Sehr geehrter Herr _________________________ (Name),

in o.g. Angelegenheit bin ich vom Betriebsrat bei Ihnen im Hause durch Beschl. v. _________________________ (Datum) mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen beauftragt worden und fordere Sie auf,

1. das Betriebsratsmitglied (Name) von seiner Zahlungsverpflichtung i.H.v. _________________________ EUR gegenüber dem Seminarveranstalter _________________________ (Veranstalter) freizustellen,
2. dem Betriebsratsmitglied _________________________ (Name) die Aufwendungen für die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung vom _________________________ (Datum) i.H.v. insgesamt _________________________ EUR zu erstatten.

1.

In seiner Sitzung vom _________________________ (Datum) hat der Betriebsrat beschlossen, das Betriebsratsmitglied _________________________ (Name) zu einer von der Firma _________________________ (Veranstalter) durchgeführten, am _________________________ (Datum) in _________________________ (Schulungsort) stattfindenden, Schulung zum Thema "Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts" zu entsenden.

Die Veranstaltung behandelte folgende Themen:

_________________________
_________________________

Der Betriebsrat hat Sie am _________________________ (Datum) mit der Bitte um Zustimmung von der beabsichtigten Schulungsteilnahme unterrichtet und hat Sie gebeten die Formulare des Veranstalters zur Kostenübernahme unterschrieben zurückzusenden.

Mit Schreiben vom _________________________ (Datum) haben Sie der Teilnahme an der Schulungsveranstaltung widersprochen, da Sie der Auffassung sind, die Schulung vermittle keine für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Kenntnisse. Sie haben sich geweigert, die Veranstaltungskosten und die mit der Veranstaltung verbundenen Aufwendungen des Betriebsratsmitglieds _________________________ (Name) für Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten zu übernehmen.

Herr _________________________ (Name des Betriebsratsmitglieds) hat am _________________________ (Datum) gleichwohl an der Veranstaltung teilgenommen.

2.

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer Arbeit unter Entgeltfortzahlung freizustellen, wenn sie an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilnehmen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Die Kosten für die Teilnahme inklusive der Aufwendungen des Betriebsratsmitglieds sind dann gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds _________________________ (Name) an der Schulungsveranstaltung war erforderlich i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Schulungsveranstaltung vermittelte Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für alle Mitglieder des Betriebsrats unabdingbare Voraussetzung ihrer Betriebsratsarbeit. Dies gilt insbesondere für alle erstmals gewählten Betriebsratsmitglieder, sofern sie nicht bereits ausreichende Kenntnisse über das BetrVG erlangt haben. Das vom Betriebsrat entsandte Mitglied _________________________ (Name) befindet sich in seiner ersten Amtszeit, hat noch nie an einer Schulung zum BetrVG teilgenommen und besaß vor der Teilnahme an der Veranstaltung diese für die tägliche Arbeit notwendigen Kenntnisse noch nicht.

3.

Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Seminarveranstalter beläuft sich auf _________________________ EUR (siehe Anlage 1). Durch die Teilnahme an der Veranstaltung sind dem Betriebsratsmitglied _________________________ (Name) Aufwendungen i.H.v. insgesamt _________________________ EUR entstanden, nämlich

Fahrtkosten i.H.v. _________________________ EUR (Anlage 2)
Unterbringungskosten i.H.v. _________________________ EUR (Anlage 3)
Verpflegungskosten i.H.v. _________________________ EUR (Anlage 4).

Sollten Sie Ihrer Kostentragungspflicht nicht bis zum _________________________ (Datum) nachkommen, wird ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren eingeleitet.

Mit freundlichem Gruß

(Unterschrift)

 

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Der Freistellungsanspruch aus § 37 Abs. 6 BetrVG besteht nur, sofern die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Erforderlich sind Veranstaltungen, wenn der Betriebsrat sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation benötigt, um seinen derzeitigen oder demnächst anfallenden Aufgaben gerecht zu werden.[136] Es ist hierbei zwischen sog. Grundschulungen und Veranstaltungen zur Vermittlung von Spezialkenntnissen zu differe...

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