Rz. 223
Auskunftsverpflichtet ist jeder, bei dem nach räumlichen und persönlichen Beziehungen, die zwischen ihm und dem Erblasser bestanden haben, eine Kenntnis im Sinne des § 2028 BGB unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu vermuten ist.[307]
Die Auskunftspflicht soll dem schlecht informierten Erben zu Informationen verhelfen, auf die er angewiesen ist. Daher ist § 2028 BGB weit auszulegen. Die Frage, wer Auskunftsschuldner ist, ist in Bezug auf die konkrete räumliche und persönliche Beziehung in jedem Einzelfall zu würdigen. Ein vollständiges Zusammenleben unter einem Dach ist dazu nicht erforderlich.[308] So können bspw. auch längere Besucher des Erblassers, sein Lebensgefährte, Hauspersonal, Zimmer- und Flurnachbarn Auskunftsschuldner sein.[309]
Rz. 224
Der Hausgenosse hat darüber Auskunft zu erteilen
▪ | welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat und |
▪ | was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist. |
Die Auskunftspflicht beinhaltet nicht nur Auskunft über den körperlichen, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen. Des Weiteren ist auch Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welcher Höhe ein Wertersatz für die verschwundenen Gegenstände in den Nachlass gelangt ist.[310]
Die Auskunftspflicht beinhaltet aber nicht eine Pflicht, Nachforschung über den Verbleib von Erbschaftsgegenständen anzustellen.[311]
Rz. 225
Muster 2.12: Auskunftsklage gegen einen Hausgenossen
Muster 2.12: Auskunftsklage gegen einen Hausgenossen
An das
Landgericht/Zivilkammer
_________________________
Klage
des
_________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: _________________________
gegen
_________________________
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigte: _________________________
wegen Auskunft und eidesstattliche Versicherung
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und bitte um Anberaumung eines zeitnahen frühen ersten Termins, in dem ich beantragen werde:
1. | Die Beklagte wird verurteilt dem Kläger Auskunft zu erteilen
|
||||
2. | Für den Fall, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden sein sollte, wird die Beklagte verurteilt zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass sie nach bestem Wissen die Angaben vollständig gemacht hat. |
Begründung:
_________________________
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