Rz. 93

 
Praxis-Beispiel

Der Arbeitnehmer wird zweckbefristet ab dem (…) als (…) (Rolle, z.B. Hauptdarstellerin) für die Produktion (…) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Erreichung des Zwecks, nämlich der letzten Vorstellung der Produktion (…) im Theater (…) (Dernière), jedoch frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers über die Zweckerreichung.

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