Rz. 103
Befristetes Probe-Arbeitsverhältnis
Der Arbeitnehmer wird ab dem (…) als (…) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis ist befristet für die Dauer von sechs Monaten. Es endet automatisch, d.h. ohne Kündigung, am (…), wenn die Parteien nicht ausdrücklich seine Fortsetzung vereinbaren.
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