Rz. 20

Aktiva:

Forderungen, grds. Nominalwert (Ausnahme zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Schuldners)
Unbebaute Grundstücke: Verkehrswert
Bebaute Grundstücke: Verkehrswert (gemeiner Wert), falls dieser über dem Einheitswert liegt, § 46 GNotKG
Bankguthaben: Nominalwert
Landwirtschaftliche Betriebe: vierfacher Einheitswert, § 48 Abs. 1, 3 GNotKG
Wertpapiere: Kurswert

Passiva:

Auflagen: geschätzter Wert
Beerdigungskosten, § 1968 BGB
Erbschaftsteuer: umstritten, ob abziehbar
Pflichtteilsansprüche.

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