Rz. 13

Muster 15.3: Antrag auf Aufhebung der Ehe

 

Muster 15.3: Antrag auf Aufhebung der Ehe

An das Amtsgericht

– Familiengericht –
_____

Eheaufhebungsantrag

In der Familiensache

der Frau _____

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____

gegen

Herrn _____

– Antragsgegner –

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____

zeige ich ausweislich anliegender Verfahrensvollmacht i.S.d. § 114 Abs. 5 FamFG die anwaltliche Vertretung der Antragstellerin an.

Namens und im Auftrag der Antragstellerin stelle ich in der Sache folgenden Antrag:

 
  Die am _____ vor dem Standesbeamten des Standesamts _____, Heiratsregister-Nr.: _____, geschlossene Ehe der Beteiligten wird aufgehoben.

Begründung:

I. Persönliche Verhältnisse der Beteiligten

Die Antragstellerin, geb. am _____, und der Antragsgegner, geb. am _____, haben – wie im Antrag bezeichnet – die Ehe geschlossen.

Beweis:

1. Stammbuch, von der Antragstellerin im Termin vorzulegen
2. Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (Anlage A 1)
3. Personalausweise im Termin vorzulegen

Die Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige.

Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.

Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 3 FamFG. Die Beteiligten hatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in _____. Die Antragstellerin lebt nach wie vor in dieser Wohnung, während der Antragsgegner nach _____ umgezogen ist.

II. Aufhebung nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Der Aufhebungsantrag wird auf § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützt. Die Antragstellerin ist aufgrund einer arglistigen Täuschung des Antragsgegners zur Eingehung der Ehe bestimmt worden.

Die Antragstellerin hat vor der Ehe deutlich gemacht, dass sie sich eine Ehe nur vorstellen kann, wenn daraus auch Kinder hervorgehen. Erst nach Eheschließung hat der Antragsgegner der Antragstellerin offenbart, dass er aus medizinischen Gründen unfähig zum Geschlechtsverkehr und auch zeugungsunfähig sei.

Die Antragstellerin wäre die Ehe mit dem Antragsgegner nicht eingegangen, wenn ihr dieser Sachverhalt bekannt gewesen wäre.

Beweis: Anhörung der Beteiligten im Termin

Die Antragsberechtigung der Antragstellerin ergibt sich aus § 1316 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Damit ist die Ehe antragsgemäß aufzuheben.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

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