Rz. 44

Vor allem Burgard hat ausgesprochen pointiert und damit sehr klar wesentliche Folgen aus der Reform des Stiftungszivilrechts zusammengefasst.[12] Für grundsätzlich wichtig halten wir dabei insbesondere die folgenden vier Punkte, die auch er anspricht:

Wie aus den vorstehenden Erläuterungen und Anmerkungen unschwer abzuleiten ist, wird es vermehrt zu Diskussionen mit den Stiftungsbehörden zur Zulässigkeit von Satzungsbestimmungen kommen. Es ist dazu mit diesem, so Burgard, "Gesetz von Beamten für Beamte" leider zu befürchten, dass der Grundsatz, es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, vermehrt der hemmende, furchtsame und defensive Denkansatz sein wird.[13] Die Beraterschaft wird sich also im Einzelfall mit guten Argumenten zu wappnen haben, um im Einzelfall bestimmte Punkte durchsetzen zu können, und das auch, um einer bisher leider schon zu beobachtenden eher formalen Betrachtungsweise begegnen zu können.
Eine Verbrauchstiftung wird wohl schwerer zu errichten sein.[14] Das wird aus unserer Sicht nicht für die Teilverbrauchsstiftung gelten. Eine Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung wird in Zukunft wohl leichter möglich sein.[15]
Nebenordnungen und Geschäftsordnungen werden besonders sorgfältig zu behandeln sein.[16]
Zu befürchten ist, dass sich entgegen der Absicht des Gesetzgebers Haftungsfragen für Organmitglieder häufig schärfer stellen als bisher.[17] Dem sollte mit klaren und praxisnahen Satzungsbestimmungen vorsorgend entgegengewirkt werden.
Wie es genau und konkret in der Praxis sein wird und, ob es so heiß gegessen wird, wie vor allem Burgard meint, werden wir sehen. Es kommt jedenfalls eine Menge Arbeit auf die Beraterzunft zu.
[12] Burgard, GmbHR 2021, R244, siehe dort auch zu den nachfolgenden Zitaten.
[13] Siehe bereits § 1 Rdn 3 ff.
[14] Siehe bereits § 2 Rdn 15 ff.
[15] Siehe bereits § 9 Rdn 16.
[16] Siehe bereits § 8 Rdn 15.
[17] Siehe bereits § 8 Rdn 18 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge