Rz. 23

Das Arrestgesuch muss eine Bezeichnung des Arrestanspruchs unter Angabe des Geldbetrages oder – wertes enthalten (§ 920 Abs. 1 ZPO),
die Bezeichnung des Arrestgrundes (§ 920 Abs. 1 ZPO),
Angabe, ob ein dinglicher oder persönlicher Arrest beantragt wird,
eine Glaubhaftmachung der Tatsachen zum Arrestanspruch und zum Arrestgrund (§ 920 Abs. 2 ZPO),
der Arrest kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arrestgerichts erhoben werden (§ 920 Abs. 3 ZPO)
es besteht kein Anwaltszwang, §§ 78 Abs. 3, 920 Abs. 3 ZPO.
 

Rz. 24

Muster 13.1: Einstweilige Verfügung

 

Muster 13.1: Einstweilige Verfügung

Einstweilige Verfügung

An das

Verfügungsgericht

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

des – vollständige Bezeichnung

Antragsteller,

Verfahrensbevollmächtigter:

gegen

den – vollständige Bezeichnung -

Antragsgegner,

wegen

Namens und mit Vollmacht des Antragstellers beantragen wir im Wege der einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung,

1. dem Antragsgegner aufzugeben _________________________.
2. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen im Antrag zu 1. ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Der Antragsgegner hat die Kosten des einstweiligen Verfahrens zu tragen.

Begründung:

Einleitung

Darlegung Anspruchsgrund (_________________________)

Glaubhaftmachung: eidesstattliche Versicherung

Darlegung Verfügungsgrund (_________________________)

Unterschrift

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge