Rz. 31

Rechtskräftige Entscheidungen wegen der nachfolgenden Straftaten werden nur eingetragen, wenn gleichzeitig die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen oder ein Fahrverbot gem. § 44 StGB angeordnet worden ist:

Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB),
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB),
Nötigung (§ 240 StGB),
Vollrausch (§ 323a StGB),
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG),
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB).

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