Rz. 560

 

Hinweis

Siehe auch zur Teilzeitraum-Betrachtung Rdn 550 ff., zur Abzinsung siehe ergänzend § 6 Rdn 25 ff.

I. Heilbehandlung, Pflege

 

Rz. 561

 

Beispiel 1.14

1.

Die Krankenkasse erbringt regelmäßige Leistungen an einen Verletzten ("heute" 35 Jahre alt, keine verkürzte Lebenserwartung), und zwar

voraussichtlich lebenslang monatlich Medikamente und Hilfsmittel i.H.v. 50 EUR,
alle 2 Jahre orthopädisches Schuhwerk i.H.v. 380 EUR (nach Abzug der Eigenbeteiligung).
Ferner wird in 10 Jahren eine weitere operative Maßnahme erfolgen, deren Kostenvolumen mit dann 12.000 EUR bewertet wird.
2. Die Pflegekasse wird in 25 Jahren (gerechnet ab "heute") Leistungen für selbstbeschaffte Pflegehilfen bis zum Lebensende erbringen (Annahme: monatlich 500 EUR)
3. Aus der Vergangenheit bestehen nicht abgerechnete Forderungen in Höhe von 1.657 EUR.
 
Faktoren (Zinsfuß 5,0 %) Jahre ab heute Rechenfaktor
Kapitalisierungsfaktor lebenslang[444] 17,543

25 Jahre

(Zeittabelle, § 6 Rdn 23)
14,094

Abzinsungsfaktor[445]

(Abzinsungstabelle, § 6 Rdn 2)
10 Jahre[446] 0,614
 

Berechnung:

I. Krankenkasse

 
1. Lebenslang gilt ein KF von 17,543, der Aufwand für Medikamente und Hilfsmittel beträgt im monatlichen Schnitt 50 EUR:
  12 Monate * 50 EUR * KF 17,543 = 10.525,80 EUR
2. Es gilt derselbe KF wie zuvor, da das Schuhwerk ebenfalls lebenslang anfallen wird. Da es aber nur im 2-Jahres-Rhythmus gewährt wird, fließt vereinfachend der halbe Betrag (380 EUR : 2 = 190 EUR pro Jahr) in die Berechnung (als Jahresbetrag) ein.
  (380 EUR : 2 =) 190 EUR * KF 17,543 = 3.333,17 EUR
3. Die erst in 10 Jahren anfallende Maßnahme mit dann 12.000 EUR Kosten ist abzuzinsen:
  12.000 EUR * Abzinsungsfaktor 0,614 = 7.368,00 EUR
4. Summe Krankenversicherung 21.226,97 EUR

II. Pflegekasse

 
1. Lebenslang gilt ein KF von 17,543, für 25 Zeitjahre beträgt der KF 14,094, der Differenzfaktor ist (17,543 - 14,094 =) 3,449. Der monatliche Aufwand in der Pflegestufe beträgt 500 EUR:
  12 Monate * 500 EUR * KF 3,449 = 20.694,00 EUR
2. Summe Pflegeversicherung 20.694,00 EUR

III. Erledigungsbetrag

 
1. Krankenkasse 21.226,97 EUR  
2. Pflegekasse 20.694,00 EUR  
  Zwischensumme 41.920,97 EUR 41.920,97 EUR
3. offene Forderung   1.657,00 EUR
4. Summe   43.577,97 EUR

Nach Zahlung von noch 43.577,97 EUR ist der Regress der XYK als Kranken- und Pflegekasse auch unter Einschließung noch offener Forderungen aus der Vergangenheit endgültig erledigt.

 

Hinweis

Die vorstehende Berechnung lässt u.a. eine verkürzte Lebenserwartung und überholende Kausalverläufe außer Betracht. Diesen Umständen ist durch eine Reduktion des errechneten Betrages Rechnung zu tragen.

[444] Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl. 2016, Tabelle I/1 (Mann, 35 Jahre, lebenslang).
[445] Dabei bleibt an dieser Stelle die bis zum ersten Fälligkeitstermin in 25 Jahren zwischenzeitlich mögliche statistische Vorversterblichkeit (die von unfallkausaler verkürzter Lebenserwartung zu trennen ist) des "heute" erst 35-jährigen Verletzten zur Vereinfachung der Darstellung außer Betracht (siehe dazu Langenick/Vatter, Aus der Praxis für die Praxis: Die aufgeschobene Leibrente – ein Buch mit sieben Siegeln?, NZV 2005, 10 [Korrekturen NZV 2005, 406]); Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl. 2016, Rn 879 f.
[446] Vorfälligkeitszeitraum n = 10 Jahre, Zinsfuß 5,0 %.

II. Heilbehandlung

 

Rz. 562

 

Beispiel 1.15

Die Krankenkasse hat lebenslang monatliche Aufwendungen für Medikamente und Hilfsmittel i.H.v. 100 EUR für den Verletzten (Mann, "heute" 35 Jahre alt, keine verkürzte Lebenserwartung). Der KF beträgt 17,543.[447]

12 Monate * 100 EUR * KF 17,543 = 21.051,60 EUR

In 10 Jahren ist mit dem Wechsel einer Prothese zu rechnen, die dann (also in 10 Jahren) voraussichtlich 15.000 EUR kosten wird (u.a. medizinische Maßnahmenkosten, Krankengeld, von der Krankenkasse – und nicht etwa von einem anderen Leistungsträger – zu tragende Anschlussheilbehandlung). Der Abzinsungsfaktor beträgt 0,614 (Abzinsungstabelle, § 6 Rdn 2; 10 Jahre, Zinsfuß 5 %).

15.000 EUR * Abzinsungsfaktor 0,614 = 9.210,00 EUR

Abfindungsbetrag 21.051,60 EUR + 9.210,00 EUR = 30.261,60 EUR

 

Hinweis

Die vorstehende Berechnung lässt u.a. eine verkürzte Lebenserwartung und überholende Kausalverläufe außer Betracht. Diesen Umständen ist durch eine Reduktion des errechneten Abfindungsbetrages Rechnung zu tragen.

[447] Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl. 2016, Tabelle I/1 (Mann, 35 Jahre, lebenslang).

III. Vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfall

 

Rz. 563

 

Beispiel 1.16

Ein "heute" 30-jähriger Schwerverletzter hat unter Berücksichtigung der anzurechnenden Drittleistungen (z.B. der SVT)

einen lebenslangen monatlichen Pflegebedarf von 300 EUR und
einen monatlichen, im konkreten Fall bis zum 65. Lebensjahr zu ersetzenden, Erwerbsschaden von 1.000 EUR (Rentenminderung entfällt wegen § 119 SGB X).

Etwas mehr als zwei Jahre (konkret 26 Monate) nach dem Schadenereignis werden die Ersatzansprüche durch Kapitalabfindung reguliert.

Es sind bereits 34.000 EUR an Vorschuss gezahlt.

Beachte:

Eine verkürzte Lebenserwar...

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