Rz. 560
Hinweis
I. Heilbehandlung, Pflege
Rz. 561
Beispiel 1.14
1. | Die Krankenkasse erbringt regelmäßige Leistungen an einen Verletzten ("heute" 35 Jahre alt, keine verkürzte Lebenserwartung), und zwar
|
||||||
2. | Die Pflegekasse wird in 25 Jahren (gerechnet ab "heute") Leistungen für selbstbeschaffte Pflegehilfen bis zum Lebensende erbringen (Annahme: monatlich 500 EUR) | ||||||
3. | Aus der Vergangenheit bestehen nicht abgerechnete Forderungen in Höhe von 1.657 EUR. |
Faktoren (Zinsfuß 5,0 %) | Jahre ab heute | Rechenfaktor |
---|---|---|
Kapitalisierungsfaktor | lebenslang[444] | 17,543 |
25 Jahre (Zeittabelle, § 6 Rdn 23) |
14,094 | |
Abzinsungsfaktor[445] (Abzinsungstabelle, § 6 Rdn 2) |
10 Jahre[446] | 0,614 |
Berechnung:
I. Krankenkasse
1. | Lebenslang gilt ein KF von 17,543, der Aufwand für Medikamente und Hilfsmittel beträgt im monatlichen Schnitt 50 EUR: | |||||||||||
12 Monate | * | 50 EUR | * | KF 17,543 | = | 10.525,80 EUR | ||||||
2. | Es gilt derselbe KF wie zuvor, da das Schuhwerk ebenfalls lebenslang anfallen wird. Da es aber nur im 2-Jahres-Rhythmus gewährt wird, fließt vereinfachend der halbe Betrag (380 EUR : 2 = 190 EUR pro Jahr) in die Berechnung (als Jahresbetrag) ein. | |||||||||||
(380 EUR : 2 =) | 190 EUR | * | KF 17,543 | = | 3.333,17 EUR | |||||||
3. | Die erst in 10 Jahren anfallende Maßnahme mit dann 12.000 EUR Kosten ist abzuzinsen: | |||||||||||
12.000 EUR | * | Abzinsungsfaktor 0,614 | = | 7.368,00 EUR | ||||||||
4. | Summe Krankenversicherung | 21.226,97 EUR |
II. Pflegekasse
1. | Lebenslang gilt ein KF von 17,543, für 25 Zeitjahre beträgt der KF 14,094, der Differenzfaktor ist (17,543 - 14,094 =) 3,449. Der monatliche Aufwand in der Pflegestufe beträgt 500 EUR: | ||||||
12 Monate | * | 500 EUR | * | KF 3,449 | = | 20.694,00 EUR | |
2. | Summe Pflegeversicherung | 20.694,00 EUR |
III. Erledigungsbetrag
1. | Krankenkasse | 21.226,97 EUR | |
2. | Pflegekasse | 20.694,00 EUR | |
Zwischensumme | 41.920,97 EUR | 41.920,97 EUR | |
3. | offene Forderung | 1.657,00 EUR | |
4. | Summe | 43.577,97 EUR |
Nach Zahlung von noch 43.577,97 EUR ist der Regress der XYK als Kranken- und Pflegekasse auch unter Einschließung noch offener Forderungen aus der Vergangenheit endgültig erledigt.
Hinweis
Die vorstehende Berechnung lässt u.a. eine verkürzte Lebenserwartung und überholende Kausalverläufe außer Betracht. Diesen Umständen ist durch eine Reduktion des errechneten Betrages Rechnung zu tragen.
II. Heilbehandlung
Rz. 562
Beispiel 1.15
Die Krankenkasse hat lebenslang monatliche Aufwendungen für Medikamente und Hilfsmittel i.H.v. 100 EUR für den Verletzten (Mann, "heute" 35 Jahre alt, keine verkürzte Lebenserwartung). Der KF beträgt 17,543.[447]
12 Monate * 100 EUR * KF 17,543 = 21.051,60 EUR
In 10 Jahren ist mit dem Wechsel einer Prothese zu rechnen, die dann (also in 10 Jahren) voraussichtlich 15.000 EUR kosten wird (u.a. medizinische Maßnahmenkosten, Krankengeld, von der Krankenkasse – und nicht etwa von einem anderen Leistungsträger – zu tragende Anschlussheilbehandlung). Der Abzinsungsfaktor beträgt 0,614 (Abzinsungstabelle, § 6 Rdn 2; 10 Jahre, Zinsfuß 5 %).
15.000 EUR * Abzinsungsfaktor 0,614 = 9.210,00 EUR
Abfindungsbetrag 21.051,60 EUR + 9.210,00 EUR = 30.261,60 EUR
Hinweis
Die vorstehende Berechnung lässt u.a. eine verkürzte Lebenserwartung und überholende Kausalverläufe außer Betracht. Diesen Umständen ist durch eine Reduktion des errechneten Abfindungsbetrages Rechnung zu tragen.
III. Vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfall
Rz. 563
Beispiel 1.16
Ein "heute" 30-jähriger Schwerverletzter hat unter Berücksichtigung der anzurechnenden Drittleistungen (z.B. der SVT)
▪ | einen lebenslangen monatlichen Pflegebedarf von 300 EUR und |
▪ | einen monatlichen, im konkreten Fall bis zum 65. Lebensjahr zu ersetzenden, Erwerbsschaden von 1.000 EUR (Rentenminderung entfällt wegen § 119 SGB X). |
Etwas mehr als zwei Jahre (konkret 26 Monate) nach dem Schadenereignis werden die Ersatzansprüche durch Kapitalabfindung reguliert.
Es sind bereits 34.000 EUR an Vorschuss gezahlt.
Beachte:
Eine verkürzte Lebenserwar...
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