Rz. 13

Ausgangspunkte für die Reform waren folgende Hypothesen,[25] die statistisch belegt sind (oder sein sollen) durch Forschungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie des Kraftfahrtbundesamtes (KBA):

Zitat

1. Fahrerlaubnisinhaber mit nur einer Eintragung haben statistisch ein 3-mal erhöhtes Risiko, wegen schuldhaften Unfalls im VZR eingetragen zu werden.
2. Die Anzahl der Punkte ist nicht entscheidend für das statistisch erhöhte Unfallrisiko und die Rückfälligkeit, sondern die Anzahl ihrer Eintragungen im VZR.
 

Rz. 14

In dem Bericht 2011 des KBA wird allerdings konstatiert, dass der Bestand in der Anzahl seit Jahren gleichbleibend bei ca. 5,3 Millionen Einträgen liegt.[26] Die Änderung wird dortseits dann auch eher damit begründet, dass die Notwendigkeit für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bestehe, da die EU das Ziel einer Verringerung der Verkehrstoten um 50 % bis 2020 vorgegeben hat.

 

Rz. 15

Dabei werden die folgenden Verstöße mit 75 % als dominierende Ursache für tödliche Verkehrsunfälle gezählt:

Geschwindigkeitsverstöße,
Fahren im alkoholisierten Zustand,
Rotlichtverstöße sowie die
Nichtnutzung des Sicherheitsgurts.
 

Rz. 16

In einem weiteren Schritt ist durch die im November 2011 verkündete "Cross-Border Exchange (CBE)-Richtlinie" neben den sog. vier "big killers" zusätzlich aufgenommen worden:

das Fahren unter Drogeneinfluss,
das Nichttragen eines Schutzhelms,
Telefonieren am Steuer und
die unzulässige Nutzung von Fahr- bzw. Standstreifen.
 

Rz. 17

Erstaunlich ist aber dabei die Tendenz, dass sowohl für Fahrverbote als auch für Entziehungen prozentual weniger Sanktionen bei knapp 444.000 Fahrverboten und 110.000 Entziehungen in 2011 festzustellen sind. Im Bericht des KBA heißt es, dass ""der kontinuierliche Rückgang von Entziehungen seit 2004 allerdings in Verbindung mit den zurückgehenden Fahrverboten seit 2007 die Vermutung nahelege, dass sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nachhaltig positiv verändert hat"."[27]

Im Jahr 2011 nahmen gut 18.800 im VZR eingetragene Personen die Möglichkeit des Punkteabbaus in Anspruch, wobei etwa 15.200 eine Bescheinigung über die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar vorlegen konnten.[28]

Interessant in diesem Zusammenhang ist weiter, dass der ursprünglich festgestellte Rückgang beim freiwilligen Punkteabbau im Jahre 2012 mit rund 22.800 Personen ein Plus von 23,3 % nach sich gezogen hat, um die Möglichkeit des Punkteabbaus in Anspruch zu nehmen.[29]

 

Rz. 18

Eine "Ansammlung von (tatmehrheitlich begangenen) Verstößen" soll verhindert werden. Erst muss jede Maßnahmestufe durchlaufen sein, bevor eine Maßnahme der nächsthöheren Stufen greifen kann (Ausnahme: das Fahreignungsseminar).[30]

 

Rz. 19

Die Konzeption des neuen Fahreignungsregisters fußt im Wesentlichen auf dem Reformbedarf bei der intransparenten und unübersichtlichen – und damit offenbar auch ungerechten – ursprünglichen Rechtslage.[31] Die Gegenüberstellung von altem zu neuem Recht in diversen Grafiken sollte die transparente, effiziente und gerechtere Regelung des FaER belegen.[32]

[25] So auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012, BR-Drucks 799/13 in der Begründung auf S. 37 ff.
[26] KBA-Bericht 2011, S. 7.
[27] KBA-Bericht 2011, S. 35.
[28] KBA-Bericht 2011, S. 27: Im Vorjahr war der Anteil höher, dies ist eine Abnahme um -1,9 %. Etwas stärker fiel der Rückgang (-2,7 %) bei der freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung aus.
[29] KBA-Bericht 2012, S. 33.
[30] Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 21.12.2012, BR-Drucks799/12, S. 37.
[31] Ausführlich Albrecht, Die Konzeption des Bundesverkehrsministeriums für die Reform des Verkehrszentralregisters, SVR 2012, 81 ff. m.w.N.
[32] So jedenfalls unter http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/Fahreignungsregister/fahreignungsregister_node.html.

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