Rz. 536
Vorsteuer und Umsatzsteuer sind grundsätzlich erfolgsneutral. Auswirkungen können sich dann ergeben, wenn im letzten Monat des Geschäftsjahres eine erhebliche Umsatzsteuerzahllast entsteht und die Vorsteuer diese nur eingeschränkt korrigieren kann.
Rz. 537
Hinweis
Bei den monatlichen oder quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen braucht im Übrigen nur die Umsatzsteuer aber nicht zwingend die Vorsteuer gezogen werden, was in der Jahresumsatzsteuererklärung nachgeholt werden kann. Dies hat natürlich erheblichen Einfluss auf das Unterhaltseinkommen!
Rz. 538
Die Gewerbesteuer (vgl. ausführlich mit Beispiel Rdn 8) ist als Betriebsausgabe nicht mehr abziehbar, sodass sie in der Steuer-G&V nicht mehr erscheint. Natürlich ist sie unterhaltsrechtlich abzugsfähig, wobei unterhaltsrechtlich zu klären bleibt, ob dieses entsprechend der Einkommensteuer nach dem In-Prinzip oder dem Für-Prinzip erfolgt.
Rz. 539
Hinweis
Wegen der Änderung des Ausweises der Gewerbesteuer besteht ein gesonderter Auskunfts- und Beleganspruch.
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