Rz. 556

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen grundsätzlich alle Ausgaben eines Betriebes, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Veranlagungszeitraum aufgewandt werden oder nicht.

 

Rz. 557

 

Beispiele für Betriebsausgaben bei EÜR

Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG sind z.B.:

Ausgaben für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens
Ausgaben für die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
AfA-Beträge für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens ab dem Zeitpunkt der Anschaffung
Restbuchwerte der verkauften Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens
gezahlte Zinsen
private Sacheinlagen
verausgabte Umsatzsteuerbeträge
Vorschüsse, Teil- und Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt des Abschlusses (es sei denn, es handelt sich um Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens)
Bearbeitungsgebühren (Damnum, Disagio)
 

Rz. 558

 

Beispiele für nicht anzuerkennende Betriebsausgaben bei der EÜR

Keine Betriebsausgaben und somit nicht sofort abzugsfähig sind z.B.:

Ausgaben für die Anschaffung von nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern im Jahr der Anschaffung. Die Absetzung als Betriebsausgabe erfolgt unabhängig von der Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme
Ausgabe für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung, es sei denn, es handelt sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Als Betriebsausgabe sind nur die jährlichen AfA-Beträge anzusetzen.
Ausgaben für nicht abziehbare Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 1a UStG
Geldbeträge, die zur Tilgung von Darlehen geleistet werden
uneinbringliche Forderungen
Verluste, z.B. durch Diebstahl, Unterschlagung oder Schwund von Waren
Geldstrafen
Geldentnahmen
Vorschüsse
Teil- und Abschlagzahlungen zum Zeitpunkt des Abflusses bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge