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Der Regierungsentwurf des MoPeG beruht auf Vorarbeiten – dem sog. Mauracher Entwurf[1] –, den eine vom BMJV am 23.7.2018 eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis am 20.4.2020 in Gestalt eines Abschlussberichts mit einem Gesetzentwurf vorgelegt hat.[2]

Auf der Grundlage des Mauracher Entwurfs[3] hat das BMJV[4] eine Beteiligung der betroffenen Ressorts, der Länder und der Verbände in die Wege geleitet. Parallel dazu ist eine umfassende Diskussion des Entwurfs in der Fachöffentlichkeit erfolgt.

[1] Abrufbar auf der Webseite des BMJV unter www.bmjv.de.
[2] Dazu Blöse, Die Reform des Personengesellschaftsrechts – der Mauracher-Entwurf liegt jetzt vor, BBP 2020, 145; Heckschen, Nächster Schritt zur Reform des Personengesellschaftsrechts genommen – Referentenentwurf zum MoPeG vorgestellt, GWR 2021, 1; Noack, Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, MDR 2020, R6; Noack, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), BB 2021, 643; Storz, Der Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), GWR 2020, 257; Wertenbruch, Von Schloss Maurach zur Reform des Personengesellschaftsrechts, GmbHR 2020, R196; Wertenbruch, Vom Schloss Maurach zu Schloss Bellevue, GmbHR 2021, R226.
[3] Dazu näher Hippeli, Zur avisierten Reform des Personengesellschaftsrechts, DZWiR 2020, 386; Schollmeyer, Der Mauracher Entwurf, ZGR-Sonderheft 23 (2021), S. 29.
[4] Vgl. zum Referentenentwurf Brinkmeier, GmbH-StB 2021, 3.

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