Rz. 96

Wurde der Auftrag mehreren Rechtsanwälten, die nicht in einer Berufsausübungsgesellschaft ihren Beruf gemeinschaftlich ausüben, zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung. Diesen Fall findet man sehr häufig in Strafverfahren, eher selten im Familienrecht.

 

Rz. 97

Im Familienrecht kommen aber doch sehr gehäuft die sogenannten "Anwalts-Hopper" vor. D.h. Anwaltswechsel sind hier häufiger zu beobachten, wie in anderen Rechtsgebieten. Sofern ein Anwalt das einem anderen Rechtsanwalt übertragene Mandat übernimmt, hat er sicherzustellen, dass der früher tätige Rechtsanwalt von der Mandatsübernahme unverzüglich benachrichtigt wird, § 15 Abs. 1 BORA. Das gilt gem. § 15 Abs. 2 BORA auch in den Fällen, in denen eine Mandats-Mitübernahme erfolgt. Lediglich wenn ein Anwalt nur beratend tätig wird, gelten diese Informationspflichten nicht, § 15 Abs. 3 BORA.

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