Folgende Maskentypen nach § 4 Absatz 1a können ausgewählt und benutzt werden[1]:

Maskentyp

Standard

(Teil der Kennzeichnung)
Weitere Kennzeichnungsmerkmale Zielländer
FFP2 oder vergleichbar1

Verordnung (EU) 2016/425

DIN EN 149:2001+A1:2009 oder vergleichbar

CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer der notifizierten Stelle

z. B. Schutzklasse FFP2

Gebrauchsdauer

Herstellerangaben

EU-Konformitätserklärung

Anleitung und Information
EU
Vollmasken, gebläseunterstützte Masken, Hauben oder Helme mit auswechselbarem Partikelfilter2

Verordnung (EU) 2016/425

Vollmasken: EN 12942 oder vergleichbar;

gebläsefiltrierende Hauben:

EN 12941 oder vergleichbar

EN 136 oder vergleichbar

Partikelfilter: EN 143 oder vergleichbar

CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer der notifizierten Stelle

Herstellerangaben

EU-Konformitätserklärung

Anleitung und Information
EU
N951 NIOSH-42CFR84

Modellnummer

Lot-Nummer

Maskentyp

Herstellerangaben

TC-Zulassungsnummer
USA und Kanada
P21 AS/NZS 1716-2012 Identifizierungsnummer oder Logo der Konformitätsbewertungsstellen Australien und Neuseeland
DS21 JMHLW-Notification 214, 2018

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Kennzeichnung-Masken.pdf?__blob=publicationFile&v=10

https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_1.pdf

https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_2.pdf
Japan
CPA1 Prüfgrundsatz für Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA) Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung, die vor dem 1. Oktober 2020 ausgestellt wurde. Deutschland

 

 

 

 

1 Ohne Ausatemventil; Masken mit Ausatemventil dürfen nur getragen werden, wenn alle Kontaktpersonen ebenfalls eine Atemschutzmaske tragen. Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA) können z. B. überprüfte KN95-Masken sein, die nach dem Prüfgrundsatz für CPA der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik getestet worden sind.[2]

2 Bei diesen Systemen besteht kein Fremdschutz. Sie können daher nur angewendet werden, wenn alle Kontaktpersonen eine Atemschutzmaske tragen.

[1] Geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Anzuwenden ab 13.03.2021.
[2] Angefügt durch Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Anzuwenden ab 13.03.2021.

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