Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | 3070 | Sonstige Rückstellungen | |
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen | 2144 | 7362 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |
Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen | 2684 | 7142 | Zinsen und ähnliche Erträge | |
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2735 | 4930 | Sonstige betrieblichen Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Die Abbruchkosten, die Sie einer Rückstellung zuführen, können Sie auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" (SKR 03: 0970; SKR 04:3070) buchen.
Die Gegenbuchung erfolgt z. B. auf das Konto "Grundstücksaufwendungen, betrieblich" (SKR 03: 4290; SKR 04: 6350).
Buchungssatz:
Grundstücksaufwendungen |
an Sonstige Rückstellungen |
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