Der IASB hat am 7.5.2021 die Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die aus einer einzigen Transaktion entstehen, veröffentlicht. Die Änderungen stellen insbesondere klar, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Rückbauverpflichtungen bilanzieren.

IAS 12 legt fest, wie ein Unternehmen Ertragsteuern einschließlich latenter Steuern bilanziert. Unter bestimmten Umständen sind Unternehmen von der Erfassung latenter Steuern befreit, wenn sie Vermögenswerte oder Schulden zum ersten Mal erfassen (Erstanwendungsausnahme bzw. initial recognition exemption). Bislang bestand eine gewisse Unsicherheit darüber, ob die Befreiung für Transaktionen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen (wenn ein Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit ansetzt) und Rückbauverpflichtungen (wenn ein Unternehmen eine Verbindlichkeit ansetzt und die Rückbaukosten in den Zugangswert des Vermögenswerts einbezieht) Anwendung findet.

Gem. der Änderungen gilt diese Befreiung nicht, wenn die Transaktionen zugleich zu abzugsfähigen und zu versteuernden Differenzen in gleicher Höhe führen; solchenfalls müssen Unternehmen latente Steuern für solche Transaktionen erfassen.

Die Änderung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

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