Die aktuelle Fassung von IAS 8 enthält zwar eine Definition des Begriffs "Rechnungslegungsmethoden", nicht aber des Begriffs "rechnungslegungsbezogene Schätzungen". Lediglich die Definition von "Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen" findet sich im Standard. In der Praxis hat diese unterschiedliche Behandlung im Standard immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen geführt. Im geänderten Standard werden rechnungslegungsbezogene Schätzungen nun als "monetäre Beträge in Abschlüssen, die einer Bewertungsunsicherheit unterliegen" definiert.

Um die Wechselbeziehung zwischen einer Rechnungslegungsmethode und einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung zu klären, wurde IAS 8.32 wie folgt geändert: "Eine Rechnungslegungsmethode kann es erforderlich machen, Posten in einem Abschluss auf eine Weise zu bewerten, die mit Bewertungsunsicherheiten verbunden ist, d. h., die Rechnungslegungsmethode kann es erforderlich machen, diese Posten mit monetären Beträgen zu bewerten, die nicht direkt feststellbar sind, sondern geschätzt werden müssen. In solchen Fällen entwickelt ein Unternehmen eine rechnungslegungsbezogene Schätzung, um das von der Rechnungslegungsmethode vorgegebene Ziel zu erreichen."

Rechnungslegungsbezogene Schätzungen beinhalten i. d. R. Ermessensentscheidungen oder Annahmen auf der Grundlage der zuletzt verfügbaren verlässlichen Informationen.

Der geänderte Standard erläutert, wie Unternehmen Bewertungstechniken und Inputfaktoren für die Entwicklung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen nutzen, und stellt fest, dass dies Schätzungsverfahren (etwa bei der Bestimmung von erwarteten Verlusten nach IFRS 9) und Bewertungsverfahren (wie sie z. B. nach IFRS 13 für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden) umfassen kann.

Der Begriff "Schätzung" wird in der Rechnungslegung häufig verwendet und kann sich auf andere als rechnungslegungsbezogene Schätzungen beziehen. Vor diesem Hintergrund stellt der geänderte Standard klar, dass die Definition einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung nicht auf alle Schätzungen zutreffen wird. Schätzungen dürften sich eher auf Inputfaktoren beziehen, die für die Entwicklung rechnungslegungsbezogener Schätzungen verwendet werden.

Es bleibt aber bei dem für schwierige Fälle bisher schon geltenden wichtigen Grundsatz des IAS 8.35: Fällt die Abgrenzung schwer, liegt im Zweifel eine Schätzungsänderung vor.

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